Aktuelle Beiträge
Die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben am 9.11.2019 vereinbart, die Vorschriften für Kleinunternehmen zu vereinfachen und die Betrugsbekämpfung im elektronischen Geschäftsverkehr zu verbessern.
Explanatory Notes on the “2020 Quick Fixes”: VAT Expert Group erläutert Auslegung der geplanten Neuregelungen in der MwSt-Systemrichtlinie ab 1. Januar 2020.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem BFH-Urteil (Az.: V R 7/19) in Folge der Unterrichtsdefinition des EuGH im Zusammenang mit Fahrschulunterricht.
Der Beitrag beschäftigt sich mit möglichen Vorteilen, die die Blockchain-Technologie, auch für Behörden, im Rahmen der Mehrwertsteuer mit sich bringen kann. Als Beispiel nennt der Autor elektronische Frachtbriefe bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Bei der Lieferung von Textilien stellt die bloße Angabe einer Gattung in einer Rechnung (wie T-Shirt, Bluse, Tops, Kleid, Hosen) keine handelsübliche Bezeichnung dar, die den Anforderungen an eine zutreffende Leistungsbeschreibung genügt. So eine Entscheidung des Hessischen FG vom 19.06.2018, 1 K 28/14.
Errichtet ein Unternehmer Erschließungsanlagen, die er auf eine Gemeinde überträgt und deren Kosten er aus der nachfolgenden steuerpflichtigen Lieferung erschlossener Grundstücke finanziert, kommt es nach der Rechtsprechung des BFH auf Seiten des Unternehmers regelmäßig zu einer Belastung mit Umsatzsteuer. Diese resultiert entweder aus der Versagung des Vorsteuerabzugs mit dem Argument, dass die Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit einer Entnahme stehen (so der V. Senat des BFH), oder aber der Vorsteuerabzug wird bejaht und von einer umsatzsteuerpflichtigen Entnahme im Sinne von § 3 Abs. 1b UStG kompensiert (so noch der XI. Senat des BFH in einer älteren Entscheidung).
Das BMF hat zu den umsatzsteuerlichen Folgen des BREXITs Stellung genommen. Unternehmen müssen danach ggf. sehr kurzfristig handeln und strikte Aufzeichnungs- und Nachweispflichten berücksichtigen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat zu den Folgen des harten BREXIT auf das Vorsteuervergütungsverfahren Stellung genommen. Unternehmen müssen danach sehr kurzfristig handeln.
Der 8. Artikel aus der Reihe „GoBD-Expertenerläuterungen“ widmet sich dem Thema „Ersetzendes Konvertieren“. Die GoBD-Experten erläutern die Frage, inwieweit die geplante Neufassung der GoBD Erleichterungen im Zusammenhang mit Formatkonvertierungen mit sich bringt und welche gesetzlichen Vorgaben dabei zu beachten sind.
Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Rechnung geht Italien konsequent den Weg in Richtung „Clearance-System“. Auch wenn es sich dabei um eine reine Binnenlösung handelt, die grenzüberschreitende Betrugskonstruktionen ausnimmt, ergeben sich aus dem Systemwechsel dennoch erhebliche Vorteile für den Fiskus und die Wirtschaft gleichermaßen.