Aktuelle Beiträge
Bisher waren nach § 4 Nr. 13 UStG bestimmte Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an ihre Mitglieder steuerbefreit. Diese Steuerbefreiung erklärt der EuGH mit seinem Urteil vom 17.12.2020 in der Rs. WEG Tevesstraße (C-449/19) für unionsrechtswidrig. Die Umsatzsteuerbelastung wird in Zukunft zu einer Schlechterstellung von Wohnungseigentümern im Vergleich zu Mietern und Gebäudeeigentümern führen.
Hinter uns liegt ein turbulentes Jahr 2020, in dem viele für 2021 anstehende Änderungen in der Umsatzsteuer aus dem Blickfeld gerieten. Ein Grund mehr, sich zum Jahreswechsel einen Überblick über wichtige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für 2021 zu verschaffen. Die Niedrigsteuerphase endete am 31.12.2020 und das Jahressteuergesetz 2020 enthält eine Reihe von Änderungen für die Umsatzsteuer. Teils treten sie zum 01.07.2021 in Kraft (z. B. Umsetzung des E-Commerce Paket).
Die Finanzverwaltung hat Ende Dezember mehrere Corona-Erleichterungen bis 2021 verlängert. Dies betrifft die spezifischen Erleichterungen für den Non-Profit-Sektor und die allgemeinen Erleichterungen für alle Unternehmen im Bereich der Steuererhebung. Zudem wurde die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 um einen Monat verlängert.
Die aus Anlass der Versetzung eines Universitätsprofessors und Klinikdirektors gewährte Ausgleichszahlung für den versetzungsbedingten Wegfall der Möglichkeit zur Behandlung von Patienten im Nebenamt (Privatliquidation) unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Seit Monaten verhandelten die EU und das Vereinigte Königreich (UK) über ein Abkommen zur Regelung der gemeinsamen Beziehungen nach dem Brexit. Nach mehreren versäumten Fristen haben sich die Parteien nun am 24.12.2020 in letzter Minute auf ein Abkommen geeinigt. Das Abkommen soll bereits zum 01.01.2021 Anwendung finden und unter anderem die Handelsbeziehungen zwischen EU und UK regeln. Das bisherige Austrittsabkommen bleibt davon unberührt. Was das Handelsabkommen für Umsatzsteuer und Zollrecht bedeutet, erfahren Sie kompakt zusammengefasst in unserem aktuellen Newsletter.
Immer in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht das BMF jährlich das neue Vordruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dieses Jahr erfolgt die Veröffentlichung der neuen Vordrucke erst mit BMF-Schreiben vom 22.12.2020, nachdem das Jahressteuergesetz 2020 am Tag zuvor in Kraft getreten war. Die bereits vorab bekannt gewordenen Entwürfe der Vordrucke hatten für einen Aufruhr in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gesorgt. Die kurzfristigen Bemühungen der Wirtschaftsverbände, den UStVA-Vordruck 2021 zu stoppen, brachten jedoch keinen Erfolg: Das BMF hält an den Formularen fest.
BMF äußert sich zu dem künftigen umsatzsteuerlichen Status von Großbritannien und Nordirland – Dieser Beitrag befasst sich mit den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des NO-DEAL- BREXIT
Wie gewohnt hat die Finanzverwaltung zum Jahresende ein umfassendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem diverse Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vorgenommen werden. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im Überblick.
Nach dem 31.12.2020 endet die Übergangsphase, die mit dem Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der EU zum 31.1.2020 vereinbart wurde (sog. Brexit). Soweit es nicht noch zu weiteren Vereinbarungen kommen sollte, ist Großbritannien ab dem 1.1.2021 als Drittlandsgebiet anzusehen, für Nordirland gelten Sonderregelungen. Das BMF nimmt zu den umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen ausführlich Stellung.