Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb
„Vorabentscheidungsersuchen – Mehrwertsteuer – Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft – Sonderregime – Zweck und Rechtsfolgen des Sonderregimes – Hinweis auf die Steuerschuldverlagerung in der Rechnung als Voraussetzung – Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung – Rückwirkung der Berichtigung – Berichtigung ohne Zugang“
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 41 – Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen – Ort – Kette aufeinanderfolgender Umsätze – Falsche Einstufung eines Teils der Umsätze – Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität“
GZ III C 3 – S 7140/19/10002 :011
ECLI:DE:BFH:2021:B.020721.XIR40.19.0
Das Anwendungsschreiben des BMF vom 1. April 2021 hilft grenzüberschreitend tätigen B2C-Onlinehändlern die gesetzlichen Neuregelungen des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1. Juli 2021 umzusetzen.
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.4.2021 bzw. 1.7.2021 und ändert den UStAE.
Firma Z gegen Finanzamt Y
Vorabentscheidungsersuchen der Bundesfinanzhof
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 90 Abs. 1 – Minderung der Steuerbemessungsgrundlage – Im Urteil vom 24. Oktober 1996, Elida Gibbs (C‑317/94, EU:C:1996:400), aufgestellte Grundsätze – Lieferungen von Arzneimitteln – Gewährung von Rabatten – Hypothetischer Charakter der Vorlagefrage – Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens
Danske Bank A/S gegen Skatteverket
Vorabentscheidungsersuchen der Högsta förvaltningsdomstolen
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuern – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 9 – Steuerpflichtiger – Begriff – Art. 11 – Mehrwertsteuergruppe – Hauptniederlassung und Zweigniederlassung einer Gesellschaft in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten – Hauptniederlassung, die Teil einer Mehrwertsteuergruppe ist, zu der die Zweigniederlassung nicht gehört – Hauptniederlassung, die Dienstleistungen für die Zweigniederlassung erbringt und ihr die Kosten für diese Dienstleistungen zurechnet
Die Erläuterungen zu den MwSt-Änderungen in der EU, welche die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen betreffen („2020 Quick Fixes“), sind nun in 23 Amtssprachen der EU verfügbar.
Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. Der sich aus der USt-IdNr ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden.