Innergemeinschaftliche/r Lieferung/Erwerb
Die Erläuterungen zu den MwSt-Änderungen in der EU, welche die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen betreffen („2020 Quick Fixes“), sind nun in 23 Amtssprachen der EU verfügbar.
Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass die gelieferten Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann dies nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede gestellt werden. Der sich aus der USt-IdNr ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden.
Bloße Absichtserklärungen („…Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet“) reichen für eine Gelangensbestätigung nicht aus. § 17a UStDV fordert den Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht.
Bloße Absichtserklärungen („…Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet“) reichen für eine Gelangensbestätigung nicht aus. § 17a UStDV fordert den Nachweis des Gelangens in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Ein Beweis durch Zeugen kommt als Ersatz für den gesetzlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweis grundsätzlich nicht in Betracht.
Ab dem 01.01.2020 tritt Art. 45a MwStVO, Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, unmittelbar in Kraft. Das Verhältnis der bislang geltenden Regelung in § 17a UStDV zur strengeren, neuen Vorschrift erschließt sich dabei nicht unmittelbar. Bleibt es bei der Nachweisführung nach § 17a UStDV oder müssen grenzüberschreitend tätige Lieferer künftig auch die zusätzlichen Voraussetzungen des Art. 45a MwStVO erfüllen, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen?
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 148 Buchst. a und c – Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Beförderungen – Lieferung selbsthebender Offshore‑Bohreinheiten – Begriff ‚Schiffe, die auf hoher See eingesetzt sind‘ – Bedeutung“
Der BFH hat in zwei Grundsatzentscheidungen sein Verständnis zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen in ein Warenlager dargelegt. Dieses steht teilweise im Widerspruch zur aktuellen Beurteilung seitens der Finanzbehörde. Der Umsatzsteuer-Praxistipp widmet sich den Einzelheiten und Auswirkungen der Entscheidungen.
Newsletter 05/2017 | EuGH bleibt Linie treu – USt-IdNr. ein Relikt aus der Vergangenheit?
Die Mehrwertsteuer ist nicht immer leicht zu verstehen. Dies gilt durchaus auch für die umsatzsteuerliche Behandlung von E-Books.Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 laufende Nr. 49 unterliegen Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des grafischen Gewerbes nicht dem Regelsteuersatz von 19 %, sondern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Da es sich bei dem Vertrieb von E-Books umsatzsteuerlich hingegen nicht um Lieferungen, sondern um sonstige Leistungen handelt, unterliegt deren Vertrieb dem Regelsteuersatz von 19 %.
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 4. Senat, Urteil vom 09.12.2015, 4 K 133/10
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6 a Abs. 1 UStG scheidet grds. aus, wenn der Belegnachweis nicht vollständig erbracht ist und objektiv nicht feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6 a Abs. 1 UStG vorliegen