bei Leistungen im Ausland
Das BMF hat in einem Schreiben zur Anwendung der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH bei Ausfuhrlieferungen Stellung bezogen und insbesondere Abschn. 6.5 und 6.6 UStAE geändert.
„Vorlage zur Vorabentscheidung – Von Amts wegen zu prüfende Frage eines Verstoßes gegen das Unionsrecht – Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Recht auf Vorsteuerabzug – Reverse-Charge-Verfahren – Art. 199 Abs. 1 Buchst. g – Anwendung ausschließlich auf Grundstücke – Rechtsgrundlose Zahlung der Steuer durch den Erwerber von Gegenständen an den Verkäufer aufgrund einer fehlerhaft ausgestellten Rechnung – Bescheid der Steuerbehörde, mit dem eine Steuerschuld zulasten des Erwerbers von Gegenständen festgestellt, die von ihm beantragte Erstattung abgelehnt und eine Geldbuße gegen ihn verhängt wird“
Beitrag IHK Stuttgart: Die korrekte Rechnungsstellung für Dienstleistungen ins Ausland
IHK Stuttgart: Rechnungshinweis in Landessprachen bei innergemeinschaftlichen Leistungen