Rund um die Immobilie
Bundesfinanzhof, Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht für ein noch zu erstellendes gemischt genutztes Gebäude, ECLI:DE:BFH:2021:B.100221.XIB24.20.0
Umsatzsteuer-Praxistipp zu BFH, Urteil vom 11.02.2021, Az. XI R 7/20
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a – Art. 9 Abs. 1 – Art. 13 Abs. 1 – Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a – Begriff ‚Lieferung von Gegenständen‘ – Umwandlung des Erbnießbrauchs an einer Immobilie in Volleigentum kraft Gesetzes – Gemeinde, die die Entgelte für die Umwandlung vereinnahmt – Begriff ‚Entschädigung‘ – Begriff ‚Steuerpflichtiger als solcher‘ – Ausnahme – Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt agieren
Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.09.2018. 15 K 2680/18 U
Die richtige Bestimmung des Orts bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen ist von zentraler Bedeutung, insbesondere für die korrekte Fakturierung und der sich daraus anschließenden Vorgänge. Eine von der Finanzverwaltung später beanstandete Würdigung führt deshalb nicht nur zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand, sondern kann auch zu unerfreulichen Diskussionen mit dem Vertragspartner und der (ausländischen) Finanzbehörde und zu Nachzahlungen führen.
BMF-Schreiben vom 26. Juli 2017
III C 3 – S 7279/11/10002-09
IV A 3 – S 0354/07/10002-10
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.2.2017, XI R 17/15
ECLI:DE:BFH:2017:U.220217.XIR17.15.0
Erschließung eines Baugebiets; Zahlungen der Grundstückserwerber an Vorhabenträger als Entgelt von dritter Seite für an Gemeinde erbrachte Erschließungsleistungen
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 16.11.2016, V R 35/16
ECLI:DE:BFH:2016:U.161116.VR35.16.0
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten
Der XI. Senat des BFH hat in der EuGH-Nachfolgeentscheidung Grundstücksgemeinschaft Rey für eine Klarstellung der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken gesorgt. Durch die aktuelle Entscheidung dürfte wieder ein Gleichklang innerhalb der Senate des BFH hergestellt sein. Der aktuelle USt-Praxistipp informiert Sie über die wesentlichen Aussagen der Entscheidung und gibt Ihnen einige Handlungsanweisungen.
Wie wichtig eine rechtzeitige fachkundige steuerliche Beratung bei der Übertragung von Grundstücken oder beim Abschluss von Mietverträgen ist, zeigt sich in zwei jüngeren Entscheidung des BFH zur Option. Im aktuellen USt-Praxistipp finden Sie einige wertvolle Hinweise für zukünftige Grundstücksübertragungen.